Pool+ / Pool AG / Pool+ ext - die WEAT PSD2 Lösung

Akquisitionsgeschäft:
Für die auf der Grundlage der konsequenten Umsetzung der PSD II erforderliche Trennung der Zahlungsströme für das Agenturgeschäft und das Eigengeschäft sowie gegebenenfalls für weitere Geschäfte Dritter, wie z.B. den Verkauf von Erdgas, Flüssiggas oder Strom, bietet WEAT für ihre Kunden eine technisch sehr einfache, aber professionelle Lösung an. Händler ohne WEAT-Netzbetrieb können das WEAT-Produkt Pool AG nutzen. Für diese ZAG erlaubnispflichtigen Dienstleistungen hatte WEAT im September 2018 eine ZAG-Lizenz beantragt, die WEAT mit dem 4. November 2019 erhalten hat.

Hintergrund:
Mineralölgesellschaften (Händler) mit angeschlossenen Tankstellen im Agenturmodell vereinnahmen aktuell den kompletten Kartenumsatz, bestehend aus Agenturumsatz und Eigengeschäft des Tankstellenunternehmers. Der Händler verrechnet im Rahmen der Agenturabrechnung die Kartenumsätze gegen die Bareinnahmen der Station. Dieses Vorgehen wird unter der PSD II als Akquisitionsgeschäft beurteilt und ist daher erlaubnispflichtig. Agenturumsätze und Umsätze aus dem Eigengeschäft müssen getrennt werden.

Pool+,  technische Lösung:
Schon seit Beginn der Geschäftstätigkeit von WEAT werden die Warengruppen in den Transaktionsdaten der Kartenzahlungen mit übermittelt. Diese Eigenschaft ist die Basis von Pool+. Der Händler kann online über eine WEAT-Applikation die Warengruppen pro Tankstelle als Agenturgeschäft oder als Eigengeschäft des Partners und auch zusätzlich für Dritte, z. B. LPG-Lieferant definieren. Über diese Warengruppenzuordnung splittet WEAT transaktionsgenau die Umsätze auf und veranlasst die Überweisung auf das Konto der Mineralölgesellschaften oder auf die Partnerkonten. Unter das Akqusitionsgeschäft fallen Kartentransaktionen der girocard, Kreditkarten und ggf. der Flottenkarten, soweit diese nicht bereits über eine Ausnahmegenehmigung von der PSD2 ausgeschlossen wurden.

Geldfluss:
WEAT hat von der BaFin eine ZAG-Lizenz erhalten, die WEAT die Einrichtung und Verwaltung eines offenen, insolvenzsicheren Treuhandkontos ermöglicht. Bei Pool+ fließen die Gelder aus den Debit- und Kreditkartentransaktionen, ggfls. auch aus Flottenkartenumsätzen, auf dieses Treuhandkonto. Hierfür müssen die Zielkonten der Händler in den Netzbetreiber- und Akquierervereinbarungen angepasst werden. Wie weiter oben erwähnt, veranlasst WEAT gemäß der Warengruppenzuordnung die Gutschriften: Agenturumsatz auf das Händlerkonto, Eigengeschäft auf das Partnerkonto.

Reports: 
Die Mineralölgesellschaft erhält weiterhin über das Reporting die Übersicht sämtlicher Umsätze. In der Pächterabrechnung darf zukünftig der Kartenumsatz des Partnergeschäftes nicht mehr berücksichtigt werden. Über die Webapplikation TCS@WEB kann der Händler Buchungen prüfen und mögliche falsch aufgeteilte Transaktionen korrigieren.

BaFin:
Gemäß den Vorgaben der PSD II (BaFin) müssen alle Teilnehmer, Händler und Tankstellenpartner, unabhängig von der Lösung des Dienstleisters, nach dem Geldwäschegesetz geprüft und identifiziert werden.

Vorteile von Pool+:

  • Es ist kein Vertrag mit einem weiteren Dienstleister notwendig.
  • WEAT bietet Pool+ eigenständig aus einer Hand an.
  • Pool+ trennt die Waren unabhängig von den IT-Systemen der Gesellschaft und nutzt dafür direkt die Daten der Kassensysteme. Daher ist auch keine zusätzliche Schnittstelle zum Abrechnungssystem der Gesellschaft notwendig.
  • Übersichtliche Darstellung und Korrekturmöglichkeiten in unserem Portal TCS@WEB.
  • Ein Ansprechpartner für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.